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   BFH, 09.04.1987 - IV R 202/83   

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https://dejure.org/1987,14356
BFH, 09.04.1987 - IV R 202/83 (https://dejure.org/1987,14356)
BFH, Entscheidung vom 09.04.1987 - IV R 202/83 (https://dejure.org/1987,14356)
BFH, Entscheidung vom 09. April 1987 - IV R 202/83 (https://dejure.org/1987,14356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Konkretisierung des Bescheids über die Festsetzung eines Verspätungszuschlags im Einkommensteuerbescheid bei Zusammenveranlagung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.04.1987 - IV R 192/85

    Festsetzung von Verspätungszuschlag - Hinreichende Bestimmtheit -

    Auszug aus BFH, 09.04.1987 - IV R 202/83
    Der erkennende Senat hat durch Urteil vom 9. April 1987 IV R 192/85 (BFHE 119, 418, BStBl II 1987, 540) entschieden, daß im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten gemäß § 26 b EStG der mit dem Bescheid über die Festsetzung der Einkommensteuer verbundene Bescheid über die Festsetzung eines Verspätungszuschlages inhaltlich nach Person, Betrag und Besteuerungszeitraum hinreichend konkretisiert ist; des weiteren hat der Senat entschieden, daß die Ehegatten eine sich aus dem Wesen der Ehegattenveranlagung ergebende, gemeinsam zu erfüllende Erklärungspflicht trifft und daß damit im Verhältnis der Ehegatten zum FA von einem unteilbaren Verschulden auszugehen ist; woraus ihre Inanspruchnahme als Schuldner i. S. des § 44 Abs. 1 AO 1977 folgt.

    Zu den Gründen im einzelnen nimmt der erkennende Senat auf die Gründe des Urteils in BFHE 119, 418, BStBl II 1987, 540 Bezug).

  • BFH, 23.06.1976 - I R 165/74

    Betriebliche Verluste - Entstehung in DDR - Ermittlung eines Veräußerungsgewinns

    Auszug aus BFH, 09.04.1987 - IV R 202/83
    Der erkennende Senat hat durch Urteil vom 9. April 1987 IV R 192/85 (BFHE 119, 418, BStBl II 1987, 540) entschieden, daß im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten gemäß § 26 b EStG der mit dem Bescheid über die Festsetzung der Einkommensteuer verbundene Bescheid über die Festsetzung eines Verspätungszuschlages inhaltlich nach Person, Betrag und Besteuerungszeitraum hinreichend konkretisiert ist; des weiteren hat der Senat entschieden, daß die Ehegatten eine sich aus dem Wesen der Ehegattenveranlagung ergebende, gemeinsam zu erfüllende Erklärungspflicht trifft und daß damit im Verhältnis der Ehegatten zum FA von einem unteilbaren Verschulden auszugehen ist; woraus ihre Inanspruchnahme als Schuldner i. S. des § 44 Abs. 1 AO 1977 folgt.

    Zu den Gründen im einzelnen nimmt der erkennende Senat auf die Gründe des Urteils in BFHE 119, 418, BStBl II 1987, 540 Bezug).

  • BFH, 25.05.1976 - VIII R 66/74

    Klage - Feststellung der Nichtigkeit - Einheitlicher Steuerbescheid -

    Auszug aus BFH, 09.04.1987 - IV R 202/83
    Die erhobene Feststellungsklage ist zwar zulässig (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. Mai 1976 VIII R 66/74, BFHE 119, 36, BStBl II 1976, 606), aber nicht begründet.
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.07.1983 - 1 K 59/83
    Auszug aus BFH, 09.04.1987 - IV R 202/83
    Das FG gab diesem Klageantrag statt (Urteil vom 13. Juli 1983 1 K 59/83, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1984, 3).
  • FG München, 27.06.2017 - 2 K 2990/16

    Verspätungszuschlag zur Einkommensteuer

    Die von den Klägern erhobene Feststellungsklage ist zwar zulässig (vgl. § 41 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung -FGO-, Bundesfinanzhof - BFH-Urteil vom 9. April 1987 IV R 202/83, BFH/NV 1989, 12, m.w.N.), aber nicht begründet.
  • FG München, 24.08.2017 - 2 K 1767/16

    Streit um Verspätungszuschlag zur Einkommensteuer

    Die von den Klägern erhobene Feststellungsklage ist zwar zulässig (vgl. § 41 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung -FGO-, Bundesfinanzhof -BFHUrteil vom 9. April 1987 IV R 202/83, BFH/NV 1989, 12, m.w.N.), aber nicht begründet.
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